Als Bausparvertrag wird eine Vorsorgeanlage bezeichnet, bei der regelmäßige Sparraten auf ein Bausparkonto eingezahlt werden.
Zusätzlich werden in vielen Fällen vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber gezahlt, außerdem kommt die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage dazu.
In den meisten Fällen wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, um auf absehbare Zeit die Grundlage für Wohneigentum zu schaffen, das als Altersvorsorge dient.
Wohneigentum als Altersvorsorge
Um ein Haus zu kaufen oder zu bauen wird Eigenkapital benötigt, diese finanzielle Grundlage lässt sich mit einem Bausparvertrag legen, bei dem auch relativ geringe Einzahlungen im Laufe der Ansparzeit eine stattliche Summe ergeben. Durch die Arbeitnehmersparzulage erhöht sich das Kapital zusätzlich.
Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers werden allerdings in der Regel nur gezahlt, wenn darüber eine tarifvertragliche Vereinbarung besteht, oder wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Zahlungen im Arbeitsvertrag gesondert vereinbaren. Dabei schwanken die Leistungen der einzelnen Arbeitgeber. Darauf sollte der Sparer nicht verzichten, falls sein Arbeitgeber dieses Extrageld anbietet.
Beim Abschluss des Vertrages sollte der Sparer auf die unterschiedlichen Konditionen und auch Gebühren der Bausparkassen achten, hier gibt es deutliche Unterschiede, die dem Sparer zugute kommen können.
Eigenkapital als Grundstock für das eigene Haus
Mit einem Bausparvertrag sind in der Regel günstige Kredite verbunden, die neben einer Bankhypothek für den Kauf, Bau oder Umbau einer Immobilie dienen und als Grundschuld eingetragen werden. Normalerweise muss für die sogenannte Zuteilung des Bausparvertrages eine Mindestsumme angespart sein. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und kann zwischen 30 und 50 Prozent der Gesamtsumme betragen.
Wer dann sein Haus bauen möchte, kann bei Zuteilungsreife die gesamte Summe aus dem Bausparvertrag beantragen. Die Differenz zwischen dem tatsächlich angesparten Geld und der Zielsumme wird als Bauspardarlehn bezeichnet und mit geringen Zinsen und Tilgung abgetragen, bis der Vertrag endgültig erfüllt ist.
Ein Bausparvertrag ist eine einfache Möglichkeit das Eigenkapital anzusparen, das für den Bau oder Kauf einer Immobilie unbedingt vorhanden sein sollte. Nur wenige Banken führen eine hundertprozentige Finanzierung durch, und die Belastung für den Kreditnehmer ist dann in der Regel enorm hoch.
Es empfiehlt sich manchmal bereits für junge Arbeitnehmer einen Bausparvertrag abzuschließen, so ist abzusehen, wann das nötige Eigenkapital erreicht wird. Vorab macht es jedoch Sinn, sich unabhängig von den Banken beraten zu lassen, weil diese ihre Bausparverträge auch dann ganz gerne verkaufen, wenn sie gerade weniger Sinn ergeben.
Mit günstigen Zinsen Eigentum erwerben
Mit einem Bausparvertrag muss jedoch nicht unbedingt eine neue Immobilie erworben werden, sie kann auch dazu dienen, vorhandenes Eigentum oder eine Mietwohnung zu renovieren oder umzubauen. Das Geld kann ebenfalls dafür verwendet werden, einen Bauplatz zu kaufen oder ein bereits bestehendes Baudarlehen abzulösen.
Auch die Finanzierung von Wohnrechten lässt sich mit einem Bausparvertrag zum Teil durchführen. Dazu zählt im besonderen Fall der Einkauf in ein Altenpflegeheim oder eine betreute Wohngruppe. Dafür stehen ebenfalls günstige Bauspardarlehn zur Verfügung. Auch in diesem Fall muss eine Mindestsumme angespart sein, um die Zuteilungsreife zu erlangen.
Wer nicht bauen oder kaufen möchte, kann seinen Bausparvertrag auch voll ansparen und die Vorteile in Anspruch nehmen, die sich durch die Arbeitnehmersparzulage und die vermögenswirksamen Leistungen ergeben. Hier sollte man sich jedoch gut beraten lassen, wann und wofür sich die eingezahlten Beträge verwenden lassen, und ob alle steuerlichen Vorteile auch wirklich vorhanden bleiben.