Der Dispokredit ist ein Überziehungskredit auf dem Girokonto, der jederzeit ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden kann. In einigen Fällen wird er auch als Kreditlinie bezeichnet.
Besonders gut eignet sich der Dispo zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe. Es ist jedoch nicht ratsam, den Dispo zur Finanzierung größerer Anschaffungen zu verwenden. Zum einen sind die Zinsen dort sehr teuer, zum anderen droht die Überschuldung.
Im Gegensatz zum Ratenkredit existiert beim Dispokredit kein fester Rückzahlungsplan und auch keine feste Laufzeit. Zinsen müssen nur für tatsächlich in Anspruch genommene Beträge und nicht für die Bereitstellung des Dispos gezahlt werden.
Wer kann einen Dispokredit erhalten?
Wer einen Dispokredit auf dem Girokonto erhalten möchte, muss in der Regel immer über regelmäßige Zahlungseingänge in Form von Lohn, Gehalt oder Rente verfügen. Außerdem dürfen keine negativen Schufaeinträge vorhanden sein.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist ein Dispo immer dann, wenn über den Kontoinhaber besonders harte Negativmerkmale existieren. Hierzu zählen zum Beispiel Vollstreckungsbescheide, die Eidesstattliche Versicherung oder eine Privat- beziehungsweise Regelinsolvenz.
Oft tritt dann sogar der Fall ein, dass die betreffende Person nicht nur Probleme mit der Bereitstellung eines Dispokredites, sondern auch mit der Kontoeröffnung selbst bekommt. Trotz der Tatsache, dass eine Teilnahme am modernen wirtschaftlichen Leben ohne Girokonto fast nicht mehr möglich ist, gibt es in Deutschland bis heute keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto.
Es existiert lediglich eine Selbstverpflichtung der meisten Banken und Sparkassen, jedem Kunden auf Verlangen wenigstens ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. In der Praxis halten sich die Banken jedoch nicht immer daran.
Ein Guthabenkonto darf nicht überzogen werden. Deshalb ist dabei auch kein Dispo möglich.
Muss mir die Bank einen Dispo einräumen?
Auch bei guter Bonität gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Dispokredit. Die Banken können grundsätzlich immer selbst entscheiden, wem sie einen Dispo einräumen und wem nicht.
Auch über die Höhe des Dispolimits existieren keine allgemeinen Vorgaben, sodass auch hier individuelle Vereinbarungen getroffen werden müssen.
In der Regel wird ein Dispokredit nicht unmittelbar nach einer Kontoeröffnung zur Verfügung gestellt. Die Bank möchte sich zuerst einmal Klarheit darüber verschaffen, ob und in welcher Höhe auf dem neuen Konto regelmäßige Zahlungseingänge zu verzeichnen sind.
Nach einigen Wochen oder Monaten steht dann der Einrichtung eines Dispokredites in der Regel nichts mehr im Wege. Seine Höhe ist grundsätzlich variabel. Üblich ist hier meist das Zwei- bis Dreifache der monatlichen Zahlungseingänge.
Wenn sich diese Zahlungseingänge jedoch verringern, hat die Bank jederzeit das Recht, den Dispo individuell anzupassen oder sogar ganz zu kündigen. Dies hat dann zur Folge, dass alle auf dem Girokonto vorhandenen Sollbeträge in einer Summe zurückgezahlt werden müssen.
Vorsicht vor der Schuldenfalle
Kann der Kunde dies nicht, muss er mit ernsthaften Folgen rechnen, die bis zur Kündigung des Girokontos reichen können. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollte das Girokonto nach der Inanspruchnahme des Dispos möglichst schnell wieder ausgeglichen werden.
Oft sind die Sollzinsen für den Dispo relativ hoch. Hier gibt es jedoch meist deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Filial- und Direktbanken.
Aus diesem Grunde sollte vor der Entscheidung für ein neues Girokonto immer ein genauer Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter im Internet durchgeführt werden.
Dabei kommt es ganz besonders auf die Höhe der Dispozinsen an. Oft – aber nicht immer – bieten die Banken, die ein kostenloses Girokonto zur Verfügung stellen, auch einen günstigeren Sollzinssatz für den Dispo an, als bei anderen Kreditinstituten.