Viele Eltern wähnen ihre Kleinsten durch die gesetzlichen Regelungen bei Unfall, Krankheit und Pflegebedürftigkeit bestens abgesichert. Dass dies ein Trugschluss ist, zeigen die seit Jahrzehnten beständigen Leistungskürzungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen bei Kindern.
Unabhängige Organisationen, wie der Bund der Versicherten und die Stiftung Warentest, empfehlen das 2-Stufen-Modell. Was verbirgt sich dahinter? Wie sieht ein konkretes Beitragsbeispiel für eine optimale Kindervorsorge aus?
Das 2-Stufen-Modell
Die erste Stufe soll einen ausreichenden Schutz der Kinder für den Fall des Todes oder der dauerhaften Berufsunfähigkeit des Haupternährers sicherstellen. In der zweiten Stufe geht es um die aktive Gestaltung der Kindervorsorge.
Während die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig Gegenstand von Fachartikeln und Vergleichen sind, erscheint die aktive Kindervorsorge mit ihren vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten vergleichsweise stiefmütterlich behandelt. Deshalb soll die Stufe 2 hier im Vordergrund stehen.
Wichtige Bausteine einer Kindervorsorge
Für Kinder ist in der Regel eine Unfallversicherung sinnvoll, da die gesetzliche Versicherung nur bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule bzw. anlässlich so genannter Wegeunfälle von und zu diesen Institutionen leistet. Die meisten Unfälle von Kindern und Jugendlichen geschehen jedoch in der Freizeit.
Für den Fall der Pflegebedürftigkeit des Kindes ist separat, also nicht nur auf die Ursache Unfall abgestellt, eine Rente ratsam. Eine Rente sollte auch bei Tod des versicherten Haupternährers zahlbar sein. Ob eine zusätzliche private Krankenversicherung und ein Zahnzusatztarif für Kinder gewählt werden, ist eine Frage des Geldbeutels. Jedenfalls sind derartige Optionen mit Blick auf die oft günstigen Einstiegstarife überlegenswert.
Beitragsbeispiel
Ein 30jähriger Vater schließt für seine vierjährige Tochter eine kombinierte Kindervorsorge-Versicherung ab. Die Unfallversicherung sieht eine Invaliditätssumme von 75.000 Euro mit einer Invaliditätsleistung bis zu 500 % vor. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit vor dem 18. Lebensjahr des Kindes wird in dem fiktiven Beispiel etwa eine monatliche Rente von 600 Euro gezahlt, garantiert bis zum 79. Lebensjahr. Während der Pflegerentenzahlungen und bei Tod des versicherten Versorgers ist der Versicherungsnehmer von der Beitragszahlungspflicht befreit.
Der Vater wählt außerdem eine Altersvorsorgeoption, die einen flexiblen Leistungszeitpunkt vom 55. bis zum 72. Lebensjahr des Kindes vorsieht. Hintergrund: Das Kind kann bei dem günstigen Einstiegsalter von vier Jahren mit relativ niedrigen Beiträgen schon einen ersten Schritt in Richtung Altersvorsorge machen und später diesen Baustein steuerlich vorteilhaft selbst übernehmen. In diesem Beispiel soll ab dem 67. Lebensjahr des Kindes eine monatliche Rente von 310 Euro oder ein einmaliges Kapital von 74.000 Euro gezahlt werden.
Ebenfalls angesichts des preiswerten Einstiegs schließt der Versicherungsnehmer eine umfangreiche Krankenzusatzversicherung mit Zahnersatz für seine Tochter ab. Für eine derartige Fonds-basierte Kindervorsorge zahlt der Vater bei einer großen Versicherungsgesellschaft nach dem Unisex-Tarif einen monatlichen Beitrag von derzeit ab insgesamt ca. 45 Euro. Wichtig: All diese Beispiele müssen je nach aktueller Situation noch einmal neu durchgerechten werden, da sich bei den Versicherungen fortlaufend Parameter anpassen.
Nützliche Hinweise
Mit Blick auf die Inflationsgefahren sollte man einen Zuwachs von Leistung und Prämie vereinbaren, orientiert am jährlichen Höchstbeitrag zur Deutschen Rentenversicherung. Die Abwahl der Dynamik ist in der Regel jederzeit möglich.
Entscheidet man sich für eine Fonds-gebundene Versicherung, sollte für finanziell prekäre Situationen die Möglichkeit von Entnahmen und/oder Beitragszahlungen aus dem Fondswert bestehen. Für die Versicherungsbausteine Unfall, Altersvorsorge und Kinderpflegerente ist auf die Beitragsbefreiung bei Tod des versicherten Haupternährers zu achten.
Eine Antwort auf „Vorsorge für Kinder: Muss das sein?“
Das erschreckende ist, dass unsere Kinder quasi gar keinen gesetzlichen Versicherungsschutz bei Unfall oder Krankheit genießen. Im schlimmsten Fall müssen dann natürlich die Eltern für die Kinder aufkommen und das ist natürlich mit einem enormen Kostenaufwand verbunden!
Daher kann ich nur sagen: Vorsorge für Kinder? Ja das muss sein!!
Viele Grüße