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Finanztipps

Wissenswertes zum Versicherungsvertrag

Ob Kunden oder Versicherungsvertreter: Die Bestimmungen zu Rechten und Pflichten vor und nach Vertragsabschlüssen haben sich für beide Adressaten in den vergangenen zwei Jahrzehnten in immer kürzeren Abständen geändert.

Worauf sollten Versicherungskunden gerade bei lang laufenden Lebensversicherungsverträgen besonders achten?

Informationen vor Vertragsabschluss

Vor einem Vertragsabschluss sind dem Kunden grundsätzlich detaillierte Unterlagen zum fraglichen Produkt, zu den Kosten und zur Besonderheiten bestimmter Versicherungen, wie etwa in der betrieblichen Altersversorgung sowie bei Gruppen- oder Rahmenverträgen, in Schriftform auszuhändigen.

Ein Verzicht auf diese gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte ist in der Regel nicht erlaubt. Nur bei bestimmten (Sach-)Versicherungen kann der Versicherungskunde auf die Aushändigung des Informationspakets vor Antragstellung verzichten, und zwar durch separate schriftliche Erklärung.

Dann sind ihm aber diese Unterlagen sofort nach Vertragsabschluss zu übermitteln. Häufig verstoßen die Versicherungsgesellschaften und deren Vertreter gegen diese Bestimmungen. Interessenten sollten sich wenigstens das nach dem Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebene Produktinformationsblatt vor Vertragsabschluss zu Gemüte führen. Es enthält kurz und knapp im Wesentlichen folgende Angaben: Art der Versicherung und versicherte Risiken, Beiträge und Kosten, Pflichten des Versicherungsnehmers sowie Vertragslaufzeit.

Insbesondere die Kosten sind neben den Leistungen für einen unabhängigen Versicherungsvergleich wichtig, zum Beispiel einmalige Abschlusskosten, laufende Beiträge und Kosten, gegebenenfalls Fonds- und Depotkosten, sonstige Kosten. Auf diese Darstellung sollte niemand vor Vertragsabschluss verzichten.

Antragstellung

Falls ein Produkt mit Todesfallabsicherung, Berufsunfähigkeitsvorsorge sowie Krankheits- oder Pflegevorsorge verbunden ist, hat der Interessent die Risikofragen sorgfältig zu beantworten, will er nicht später im Ernstfall den Versicherungsschutz verlieren. Die Prüfung kann berufliche und medizinische Risiken, aber auch gefährliche Hobbys umfassen. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen die Gesellschaften zusätzlich die Angemessenheit der beantragten Berufsunfähigkeitsrente im Verhältnis zum laufenden Einkommen.

In Zweifelsfällen erbitten sie Einkommensnachweise. Minderjährige dürfen zwar ab dem 16. Lebensjahr Versicherungsverträge abschließen, bedürfen jedoch bei Fonds- und Lebensversicherungsverträgen der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Zwar ist auch bei bestimmten Verträgen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich, jedoch lassen die Versicherungsgesellschaften die betreffenden Verträge lieber schwebend unwirksam, bis der Minderjährige volljährig geworden ist.

Rechte und Pflichten während der Vertragslaufzeit

Die am Vertrag beteiligten Personen sind die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer, die versicherte Person und bei einem Bezugsrecht auch der Bezugsberechtigte. Im letztgenannten Fall vergessen Versicherungsnehmer oft, Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich zu melden, etwa bei Ehescheidung.

Dann kann es passieren, dass im Ernstfall die unerwünschte Person Bezugsberechtigter wird. Bei bestimmten Versicherungsverträgen müssen Kunden Änderungen des Berufs, eines gefährlichen Hobbys oder bei Krankheiten sofort mitteilen. Viele Versicherungsnehmer beachten die vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten nicht hinreichend.

Resümee

Auch wenn es schwer fällt, vor Vertragsabschluss und in möglichst regelmäßigen Abständen während der Vertragslaufzeit das Kleingedruckte in den Verträgen zu studieren, so ist es doch eine Bedingung, ohne die es nicht geht. Denn Lebensumstände können sich ändern und Schadenfälle eintreten. Es lohnt sich deshalb, einmal im Jahr den Versicherungsordner ohne konkreten Anlass zur Hand zu nehmen und auf Aktualität und Notwendigkeit der Verträge zu durchforsten.

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