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Mietkaution hinterlegen, welche Möglichkeiten gibt es?

Die neue Wohnung ist gefunden und der Einzug steht bevor. Schon vor Abschluss des Mietvertrages sollte mit dem Vermieter über eine mögliche Mietkaution gesprochen werden. Gerade wenn es die erste Wohnung ist, sind Mieter überrascht, wenn der Vermieter eine Kaution verlangt.

Sie beträgt oftmals drei Monatskaltmieten. Auch die Möglichkeit der Hinterlegung der Mietkaution muss genau geregelt und schriftlich festgelegt werden, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Worauf man als Mieter achten sollte

Die Zahlung einer Kaution erfolgt nicht automatisch, aber im Mietvertrag darf eine solche Mietsicherheit aufgenommen werden. Die Kaution wird zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe der Mietwohnung vom Vermieter gefordert. Wird die Mietwohnung in einem vereinbarten Zustand zurückgegeben, muss der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückgeben.

Die Höhe der Kaution ist nicht fest bestimmt, darf aber nicht höher sein, als die dreifache Monatsmiete der Wohnung. Gemeint ist hier die Netto- oder Kaltmiete, also ohne zu zahlende Nebenkostenvorauszahlungen.

Die Höhe der Mietkaution errechnet sich nach der Höhe der Nettomiete zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses. Wird die Kaltmiete später angehoben, darf keine zusätzliche Nachzahlung von Mietkaution gefordert werden.

Die Mietkaution wird meistens zum Einzug in die Wohnung fällig. Eine Ratenzahlung über drei monatliche Raten kann vereinbart werden. Die Art der Zahlung wird im Mietvertrag festgehalten.

Es gibt Alternativen zur Bareinzahlung

Die Barkaution ist die häufigste Art der Kautionszahlung. Der Betrag wird auf ein vom Vermieter genanntes Konto überwiesen oder bar gegen Quittung an den Vermieter bezahlt.

Der Vermieter muss die Kaution des Mieters auf einem gesonderten Konto anlegen und streng vom übrigen Vermögen trennen. Er muss immer genau ein Konto für jeden Mieter führen und Zinsen und Zinseszins dem Konto gutschreiben.

Für die Zahlung der Mietkaution können aber auch andere Kautionsformen vereinbart werden. Teils immer noch verbreitet ist die Anlage über ein Sparbuch. Hier wird oft ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk angelegt. Richtet der Mieter ein Sparbuch für die Mietkaution ein, kann er dieses dem Vermieter auch verpfänden. Wird das Mietverhältnis beendet, bekommt der Mieter das Sparbuch zur eigenen Verwendung mit Zinsen und Zinseszins vom Vermieter zurück.

Für die Hinterlegung der Mietkaution können auch Bürgschaften bei Banken oder sogenannten Kautionskassen beantragt werden. Bei den Kautionskassen kann jeder Mitglied werden und eine Bürgschaft für die Kaution erhalten. Die Banken gewähren die Bürgschaften häufig nur für ihre Kunden mit einem Konto bei der Bank.

Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Kosten. Provisionen, Mitgliedsbeiträge und Kontoführungsgebühren sind bei den Kautionskassen zu zahlen. Hier ist ein genauer Vergleich angebracht. Die Banken berechnen ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in fester Höhe und monatliche oder jährliche Zinsen, die erfragt werden müssen.

Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?

Möglich ist auch der Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Bei der Versicherung wird die Höhe der zu zahlenden Kaution abgesichert. Der Beitrag zur Versicherung richtet sich nach der Höhe der Mietkaution und wird nach vereinbarter Zahlungsweise eingezahlt.

Es werden zusätzliche Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Servicepauschalen erhoben. Die Kosten sind aber meist überschaubar, trotzdem sollte der Abschluss gut überlegt sein. Die Vertragslaufzeit ist in der Regel nicht begrenzt und kann bei Bedarf gekündigt werden. Die Kaution wird nur im Schadensfall an den Vermieter auf dessen Konto überwiesen.

Die Anträge können online gestellt werden. Die Versicherungsurkunde oder die Bestätigung der Kautionsversicherung wird per Post zugestellt und beim Vermieter hinterlegt. So kann bereits für die Mietkaution angespartes Geld zur Renovierung oder Einrichtung der neuen Wohnung genutzt werden.

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Kündigung Girokonto und Bankkonto: Wie geht man am besten vor?

Die Kündigung eines Bankkontos ist leider immer mit etwas Aufwand verbunden. Das Problem sind dabei selten Kündigungsfristen, sondern die vielen Ein- und Auszahlungen, die über das Konto abgewickelt wurden und nun geändert werden müssen. Das Bankkonto zu wechseln will daher gut überlegt sein.

Wann ist es Zeit für eine Kündigung des Girokontos?

Wer seine Bank vor Ort hat, der ist bei einem Umzug oftmals gut beraten, sein Bankkonto zu wechseln und es bei einer anderen Filiale oder einem anderen Kreditinstitut zu eröffnen. Denn der Vorteil der Hausbank liegt ja darin, dass man einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort hat.

Zwar kann man auch bei der Hausbank nahezu sämtliche Bankgeschäfte online erledigen, doch sind in einem solchen Fall die Bedingungen einer Internet-Direktbank oftmals günstiger. Wer berufsbedingt regelmäßig umziehen muss, wird sich daher oft für ein Direktbankkonto bzw. für eine Onlinebank entscheiden.

Ab und an ist es auch sinnvoll, sich einmal bei einem Kontenvergleich darüber zu informieren, ob sich bei einem anderen Anbieter Kosten einsparen lassen.

Dabei sollten die Kosten und Gebühren über das Jahr gesehen berücksichtigt werden. Je nachdem, wie hoch die eigenen Einkünfte sind, wie viele Transaktionen man im Monat tätigt und wie oft das Bankkonto im Minus oder im Plus ist, kann ein anderes Kreditinstitut teilweise wesentlich günstiger sein.

Wenn hier jährlich deutliche Einsparungen möglich sind, kann es Zeit für den Wechsel des Bankkontos werden.

In welcher Reihenfolge geht man vor?

Bevor man sein altes Bankkonto kündigt, sollte man sich erst einmal in Ruhe nach einem neuen Anbieter umsehen. Selbst bei einem Umzug lässt es sich in der Übergangszeit oftmals noch recht gut bewerkstelligen, das alte Konto zu verwenden.

Hat man dann einen neuen Anbieter gefunden, so kann man dort ein Girokonto eröffnen. Bei einer Filialbank wird man oftmals darauf hingewiesen, dass das alte Bankkonto bei der Neueröffnung über die Bank gekündigt und das Guthaben auf das neue Konto eingezogen werden kann.

Aber auch bei einem Wechsel zu einer Direktbank kann das alte Konto problemlos durch persönliche oder schriftliche Kündigung aufgelöst werden.

Was ist wichtig beim Wechsel von einem Bankkonto?

Man sollte auf jeden Fall daran denken, überall rechtzeitig die neue Bankverbindung mitzuteilen. Auf keinen Fall sollte natürlich der Arbeitgeber vergessen werden, damit das Gehalt auch rechtzeitig auf das neue Konto gebucht wird.

Regelmäßige Zahlungen, die per Dauerauftrag erfolgen, können umgehend bei Konteneröffnung geändert werden. Dabei muss auch an alle Lieferanten, Behörden oder Anbieter denken, denen man eine Einzugsermächtigung erteilt hat.

Dies gilt zum Beispiel für das Finanzamt, wobei hier darauf geachtet werden muss, dass man die Einzugsermächtigung für alle Steuern ausstellt. Oft wird zum Beispiel die Kfz-Steuer vergessen, weil sie nicht immer vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingezogen wird.

Auch Versicherungen und Abonnements oder Vereinsbeiträge dürfen hier nicht vergessen werden. Bei Bestellungen im Internet muss man eventuell darauf achten, dass man die im Shop hinterlegten Bankdaten noch einmal prüft.

Wann kann es Probleme mit Kündigung und Wechsel geben?

Normalerweise treten bei einem Wechsel oder einer Kündigung keinerlei Schwierigkeiten auf. Besteht auf dem alten Konto allerdings ein negativer Saldo, so muss dieser natürlich bei einem Wechsel oder einer Kündigung ausgeglichen werden. Es sei denn, man spricht dies zuvor mit positivem Bescheid mit der neuen Hausbank der Wahl ab.

Vor einem „Hopping“ von einem Girokonto zum anderen ist jedoch abzuraten. Zum einen ist der Aufwand sehr hoch, zum anderen sehen die Banken dies unter Umständen in der Schufa Auskunft. Das könnte dann ein Problem werden, wenn man beispielsweise einen Kredit beantragen oder eine Immobilie finanzieren möchte.