Die neue Wohnung ist gefunden und der Einzug steht bevor. Schon vor Abschluss des Mietvertrages sollte mit dem Vermieter über eine mögliche Mietkaution gesprochen werden. Gerade wenn es die erste Wohnung ist, sind Mieter überrascht, wenn der Vermieter eine Kaution verlangt.
Sie beträgt oftmals drei Monatskaltmieten. Auch die Möglichkeit der Hinterlegung der Mietkaution muss genau geregelt und schriftlich festgelegt werden, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Worauf man als Mieter achten sollte
Die Zahlung einer Kaution erfolgt nicht automatisch, aber im Mietvertrag darf eine solche Mietsicherheit aufgenommen werden. Die Kaution wird zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe der Mietwohnung vom Vermieter gefordert. Wird die Mietwohnung in einem vereinbarten Zustand zurückgegeben, muss der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückgeben.
Die Höhe der Kaution ist nicht fest bestimmt, darf aber nicht höher sein, als die dreifache Monatsmiete der Wohnung. Gemeint ist hier die Netto- oder Kaltmiete, also ohne zu zahlende Nebenkostenvorauszahlungen.
Die Höhe der Mietkaution errechnet sich nach der Höhe der Nettomiete zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses. Wird die Kaltmiete später angehoben, darf keine zusätzliche Nachzahlung von Mietkaution gefordert werden.
Die Mietkaution wird meistens zum Einzug in die Wohnung fällig. Eine Ratenzahlung über drei monatliche Raten kann vereinbart werden. Die Art der Zahlung wird im Mietvertrag festgehalten.
Es gibt Alternativen zur Bareinzahlung
Die Barkaution ist die häufigste Art der Kautionszahlung. Der Betrag wird auf ein vom Vermieter genanntes Konto überwiesen oder bar gegen Quittung an den Vermieter bezahlt.
Der Vermieter muss die Kaution des Mieters auf einem gesonderten Konto anlegen und streng vom übrigen Vermögen trennen. Er muss immer genau ein Konto für jeden Mieter führen und Zinsen und Zinseszins dem Konto gutschreiben.
Für die Zahlung der Mietkaution können aber auch andere Kautionsformen vereinbart werden. Teils immer noch verbreitet ist die Anlage über ein Sparbuch. Hier wird oft ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk angelegt. Richtet der Mieter ein Sparbuch für die Mietkaution ein, kann er dieses dem Vermieter auch verpfänden. Wird das Mietverhältnis beendet, bekommt der Mieter das Sparbuch zur eigenen Verwendung mit Zinsen und Zinseszins vom Vermieter zurück.
Für die Hinterlegung der Mietkaution können auch Bürgschaften bei Banken oder sogenannten Kautionskassen beantragt werden. Bei den Kautionskassen kann jeder Mitglied werden und eine Bürgschaft für die Kaution erhalten. Die Banken gewähren die Bürgschaften häufig nur für ihre Kunden mit einem Konto bei der Bank.
Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Kosten. Provisionen, Mitgliedsbeiträge und Kontoführungsgebühren sind bei den Kautionskassen zu zahlen. Hier ist ein genauer Vergleich angebracht. Die Banken berechnen ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in fester Höhe und monatliche oder jährliche Zinsen, die erfragt werden müssen.
Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?
Möglich ist auch der Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Bei der Versicherung wird die Höhe der zu zahlenden Kaution abgesichert. Der Beitrag zur Versicherung richtet sich nach der Höhe der Mietkaution und wird nach vereinbarter Zahlungsweise eingezahlt.
Es werden zusätzliche Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Servicepauschalen erhoben. Die Kosten sind aber meist überschaubar, trotzdem sollte der Abschluss gut überlegt sein. Die Vertragslaufzeit ist in der Regel nicht begrenzt und kann bei Bedarf gekündigt werden. Die Kaution wird nur im Schadensfall an den Vermieter auf dessen Konto überwiesen.
Die Anträge können online gestellt werden. Die Versicherungsurkunde oder die Bestätigung der Kautionsversicherung wird per Post zugestellt und beim Vermieter hinterlegt. So kann bereits für die Mietkaution angespartes Geld zur Renovierung oder Einrichtung der neuen Wohnung genutzt werden.