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Wie man sich vor dem Erwerb von Schrottimmobilien schützen kann

Wie kann man sich davor schützen, auf eine Schrottimmobilie hereinzufallen? Diese Frage hat sicherlich schon viele Immobilieninteressenten beschäftigt.

Zahlreiche Medienberichte in den letzten Monaten zeigen, dass es sich keineswegs um ein Randproblem handelt. Und selbst namhafte Banken sind teilweise in die Skandale mit verwickelt, indem sie ihrer Aufsichtspflicht fahrlässig oder teils gar bewusst nicht nachgekommen sind. Es gibt für einen Schutz wahrscheinlich kein Patentrezept, aber die Einhaltung von ein paar Grundregeln kann das Risko einer Fehlinvestition schon einmal wesentlich verringern.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Meist stößt man auf eine Miet- oder Eigentumsimmobile per Inserat. Bereits in der Phase vor der ersten Kontaktaufnahme, kann man sich schon vorab informieren, wer hinter dem Angebot steckt. Nützlich dafür ist das Studium der Website, Erfahrungsberichte und ein Überblick über das Immobilienangebot insgesamt des Maklers. Entpricht das Angebot im Inserat den eigenen Vorstellungen hinsichtlich Preis, Lage, Größe, Ausstattung, usw. sollte die Immobilie unbedingt selbst besichtigt werden. Was selbstverständlich klingt, wurde von manchen Opfern in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt.

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Wissenswertes zum Versicherungsvertrag

Ob Kunden oder Versicherungsvertreter: Die Bestimmungen zu Rechten und Pflichten vor und nach Vertragsabschlüssen haben sich für beide Adressaten in den vergangenen zwei Jahrzehnten in immer kürzeren Abständen geändert.

Worauf sollten Versicherungskunden gerade bei lang laufenden Lebensversicherungsverträgen besonders achten?

Informationen vor Vertragsabschluss

Vor einem Vertragsabschluss sind dem Kunden grundsätzlich detaillierte Unterlagen zum fraglichen Produkt, zu den Kosten und zur Besonderheiten bestimmter Versicherungen, wie etwa in der betrieblichen Altersversorgung sowie bei Gruppen- oder Rahmenverträgen, in Schriftform auszuhändigen.

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Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung – mit den richtigen Bausteinen eine gezielte Absicherung für den individuellen Fall erreichen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten.

Ein Rechtsstreit kann für jeden Menschen teuer werden, denn selbst wenn man im Recht ist, bekommt man es nicht automatisch auch zugesprochen. Damit sich das eigene Recht verteidigen lässt, ohne dabei viel Geld zu verlieren, bietet sich eine Rechtsschutzversicherung an. Mittlerweile hat bereits bis zu jeder zweite Haushalt in Deutschland eine solche Absicherung, um sich im Streitfall Rechtsbeihilfe leisten zu können.

Wartezeit muss beachtet werden

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten, die für Gebühren bei Gericht, den Anwalt, Zeugen oder die Bezahlung von Sachverständigen anfallen. Wichtig ist, dass beim Abschluss einer solchen Versicherung der Versicherungsschutz nicht unmittelbar eintritt. Die Versicherung beinhaltet in der Regel Mindestwartezeiten von drei Monaten, bei manchen Anbietern sind es mitunter auch 6 Monate. Wenn ein Streitfall auftritt, ist es also bereits zu spät, sich um eine passende Rechtsschutzversicherung zu kümmern.

Passend ist eine Rechtsschutzversicherung dann, wenn sie auf den Versicherungsnehmer möglichst gut zugeschnitten ist. Dies lässt sich erreichen, indem man sich aus der Angebotspalette der Versicherer ein Rechtsschutz-Paket zusammenstellt, das die individuell am wichtigsten erscheinenden Bereich abdeckt.

Die einzelnen Pakete sollte man fortlaufend der Lebenssituation anpassen

Denn Rechtsschutz funktioniert nach dem Prinzip eines Baukastens. Was genau gewünscht wird, bleibt dem persönlichen Bedarf und Nutzen überlassen. So bezahlt man als Versicherungsnehmer nicht für eine Versicherung, die man letztlich nicht brauchen kann, weil in diesem Lebensbereich ein Streitfall unwahrscheinlich oder unmöglich ist. Die absolut optimale Rechtsschutzversicherung gibt es aber nicht, denn alle Rechtsfälle lassen sich nicht abdecken.

Fest steht allerdings, es gibt eine Vielzahl von Angeboten. Arbeitnehmer sind mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung gut abgesichert. Diese versichert gegen alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsbereich wie ungerechtfertigten Arbeitszeugnissen, Kündigung oder ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen. Besitzer von Immobilien sollten über den Abschluss einer Wohnungs- oder Hausrechtsschutzversicherung nachdenken, die auch bei Streitereien unter Nachbarn greift.

Policen für Angestellte, Mieter, Immobilienbesitzer, Selbstständige und mehr

Vermieter können sich gegen Mietnomaden versichern und erhalten so Rückhalt zum Einklagen von fälligen Mietzahlungen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn ein Kraftfahrzeug vorhanden ist. Firmen sollten mit Versicherungen vorsorgen, welche die gewerblich genutzten Räume absichern und im strafrechtlichen Bereich eingreifen. Nicht jeder Anbieter hat alle Formen des Rechtsschutzes im Repertoire. Wer wert auf eine bestimmte außergewöhnliche Versicherung legt, sollte sich vorher bei den Versicherungen erkundigen, ob das gewünschte Modul zur Verfügung steht.

Beim Abschluss sollte bedacht werden, ob eine Selbstbeteiligung Sinn macht. Diese senkt den monatlichen Beitrag, bedingt aber auch, dass im Schadensfall von der Versicherung nur der Betrag übernommen wird, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht. Bei einem Schaden in Höhe von 1.000 Euro und einer Selbstbeteiligung von 150 Euro übernimmt die Versicherung also 850 Euro. Je höher der Betrag für die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger fällt der Beitrag der Versicherung aus.

Rechtschutz für die gesamte Familie

Weiterhin entscheidend für die Kosten ist, ob Sondertarife in Anspruch genommen werden können und ob es sich um eine Einzelpolice für eine Person handelt oder der Versicherungsschutz für eine ganze Familie gilt. Die Höhe der Deckungssumme fließt auch in den Beitrag ein.

Anbieter locken oft mit Rabatten, wenn man langfristige Verträge bei ihnen abschließt, doch dann ist ein Wechsel nicht oder nur schwierig möglich und günstigere Angebote können nicht genutzt werden. Und sollte ein Modul der Versicherung unnütz werden, weil jemand sich Eigentum anschafft und keinen Mietrechtsschutz mehr benötigt, kann man diese nicht einfach aufkündigen, da man an den Vertrag gebunden ist.

Vorsicht bei langer Laufzeit der Versicherung

Bei Laufzeiten von nur einem Jahr ist jedes Jahr im November eine Kündigung beim aktuellen Anbieter möglich, um die Versicherung zu wechseln. Im Internet helfen Vergleichsseiten dabei, die Vielzahl an unterschiedlichen Anbietern miteinander zu vergleichen und den richtigen Versicherungsschutz zu finden.

Allgemein gilt, dass auch eine Rechtsschutzversicherung nur dann helfen kann, wenn der Versicherungsnehmer Aussicht auf Erfolg im Streitfall sieht. Denn im Schuldfall muss er die Kosten für Gericht und Rechtsberatung selber tragen, da die Versicherung dann nicht zahlt.

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Zusätzliche Gebühren für das P-Konto unzulässig?

Für überschuldete Personen besteht die Möglichkeit, ein P-Konto bzw. Pfändungsschutzkonto bei ihrer Bank einzurichten und damit weitestgehend vor dem Zugriff der Gläubiger auf ihr Konto gesichert zu sein.

Nur Geldbeträge, die die gesetzliche Pfändungsfreigrenze übersteigen, können bei einer Pfändung entsprechend abgeführt werden. Wer besondere familiäre Verpflichtungen hat oder Unterhalt zahlen muss, kann bei seiner Bank einen Antrag auf die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen. Die staatlichen oder staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen sind bei der Antragsstellung gern behilflich und halten auch die passenden Formulare bereit.

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Abrechnungsbetrug im Gesundheitssystem: Die Politik muss handeln

Immer wieder werden Fälle von Abrechnungsbetrug bei Ärzten, Apothekern und Kliniken bekannt. Doch welche Schäden dabei entstehen und wer diese zu tragen hat, bleibt genauso verborgen wie die Reaktionen der Politik. Wie müsste diese nun handeln?

Abrechnungsbetrug ist eine besonderes Delikt des Betrugs innerhalb des Gesundheitssystems. Hierbei erhalten Ärzte, Apotheken, Kliniken oder auch unterschiedliche Therapeuten für Leistungen Vergütungen, die nicht erbracht wurden. Durch diese Form des Betrugs entstehen erhebliche Kosten, die zunächst von den Krankenkassen aufgebracht werden müssen.

Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem

Die Krankenkassen wälzen dabei die Kosten auf die Versicherten ab, was zu höheren Beiträgen führen kann. Da die Beiträge aber nicht so einfach erhöht werden können, verringern die Krankenkassen ihrerseits ihr Leistungsangebot. So werden Behandlungen teurer und nur noch in Notfällen angewendet oder die Betreuung wird schlechter.

Somit trifft Abrechnungsbetrug besonders die Versicherten und somit Patienten, was eine Verschlechterung des Gesundheitssystems zur Folge hat. Daneben schaden sich Ärzte durch Abrechnungsbetrug auch untereinander. So zahlen Krankenkassen beispielsweise Pauschalbeträge an die Kassenärztliche Vereinigung für fachärztliche Leistungen.

Dieses Budget wird unter den Fachärzten je nach Leistung aufgeteilt. Wer also eine Leistung erschleicht, erhält mehr Geld, als ein Facharzt, der ehrlich seine Leistungen ausweist. Um den Abrechnungsbetrug zu bekämpfen existieren in Deutschland wenige Maßnahmen, die jedoch gesetzlich verankert sind. So bestimmt das Sozialgesetzbuch V, dass jede Krankenkasse einen Korruptionsbeauftragten zu ernennen hat. Der Beauftragte hat dabei die Aufgabe, den Hinweisen über Abrechnungsbetrug nachzugehen.

Ebenso ist jede Kassenärztliche Vereinigung dazu verpflichtet, eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu errichten. Die Aufgaben sind dabei die gleichen, wie beim Korruptionsbeauftragten der Krankenkasse.

Gegenwärtige Maßnahmen gegen den Abrechnungsbetrug

Zudem droht einem Arzt, der einen Abrechnungsbetrug wissentlich begangen hat, der Entzug der Zulassung. Um den Abrechnungsbetrug besser bekämpfen zu können, haben sich bereits einige Krankenkassen zu Arbeitsgruppen zusammengeschlossen. Die mittlerweile auf 13 Betriebskrankassen gewachsene Arbeitsgruppe gegen Abrechnungsbetrug – kurz argab – ist dabei die bedeutendste. Die Krankenkassen erhoffen sich von den Zusammenschlüssen, effektiver und schneller Betrügern auf die Schliche zu kommen und somit die eigenen Kosten zu senken.

Wie im Vorangegangenen zu erkennen ist, sind die Maßnahmen gegen Abrechnungsbetrug zwar gesetzlich geregelt, die Verantwortung bleibt jedoch bei Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung. Die Politik verfolgt gegenwärtig keine ernstzunehmenden Maßnahmen gegen den Abrechnungsbetrug durch Ärzte, Apotheken und Kliniken, dessen Schaden letztendlich der Versicherte zu tragen hat. Deshalb soll an dieser Stelle einmal angeregt werden, wie die Politik bei diesem schweren Betrug am Gesundheitssystem reagieren müsste.

Wie die Politik reagieren müsste

Generell sollten sich mehr Staatsanwälte mit dem Thema Betrug im Gesundheitssystem auseinandersetzen. Um dies zu schaffen, könnte man beispielsweise mehr Fortbildungen und Informationstage von Seiten des Bundesministerium für Gesundheit abhalten. Dazu sollte auch der Versicherte näher über die Problematik aufgeklärt werden. Hierdurch würde mehrere Fälle gemeldet werden.

Dazu sollte das Bundesministerium für Gesundheit selbst eine Stelle zur Bekämpfung schaffen, die Betrugsfällen nachgeht. Dadurch könnte man schärfere Kontrollen bei der Abrechnung durchführen und mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung näher zusammenarbeiten.

Generell ist engere Zusammenarbeit und Aufklärung das A und O zur Bekämpfung des Problems. Schließlich wissen die meisten Patienten nichts über das komplizierte Abrechnungsverfahren bei Leistungen im Gesundheitssystem und merken so nicht, wenn ein Betrug vorliegt. Dazu sollte das Abrechnungssystem transparenter gestaltet werden, sodass auch dem Versicherten erkenntlich wird, welche Leistung seine Krankenkasse an Arzt, Apotheke oder Klinik zu zahlen hat. Abrechnungsbetrug innerhalb des Gesundheitssystem ist ein kostspieliges Verbrechen, welches zu Lasten aller Versicherter geschieht.

Deshalb heißt es für die Politik, jetzt zu handeln, um größeren Schaden abzuwenden. Mit mehr Transparenz und Aufklärung, schärferen Kontrollen, Zusammenarbeit und intensiverer Verfolgung könnte man bereits einen großen Schritt weiter sein.

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P Konto Nachteile – worauf man als Verbraucher achten sollte

Das Pfändungsschutzkonto, landläufig unter dem Kürzel P-Konto bekannt, ermöglicht es überschuldeten Bürgern, Überweisungen für lebenswichtige Dinge, wie etwa Miete und Krankenversicherung, zu tätigen. Bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze sind kein Pfändungen erlaubt.

Wenn hier das Augenmerk auf die Nachteile gerichtet ist, soll das keine pauschale Ablehnung des P-Kontos bedeuten. Bezweckt wird vielmehr die Schärfung der Sinne für juristische und verhaltensbedingte Fallgruben, die es zu meiden gilt. Denn so mancher von Pfändungen gebeutelter Bankkunde klammert sich verzweifelt an den vermeintlichen Rettungsanker P-Konto und übersieht gerne die Nachteile.

Dabei kann ein Schuldner in Kenntnis der Schattenseiten das P-Konto leichter handhaben. Zwei Problemfelder sollte man kennen: Die Kostenseite einerseits und die juristischen Begleiterscheinungen andererseits. Einige Nachteile sind vermeidbar, andere hingegen unbeeinflussbar.

Kosten eines P-Kontos

Nach aktuellen Untersuchungen einer Verbraucherzentrale sind die Kontogebühren für ein P-Konto oft deutlich höher als bei einem normalen Girokonto. Sie liegen im Durchschnitt bei 8 Euro monatlich, während für ein gewöhnliches Konto durchschnittlich 5 Euro monatlich berechnet werden.

Dies wiegt um so schwerer, als ein P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden kann. In einer Partnerschaft sind somit generell zwei Girokonten erforderlich. Banken begründen die höheren Kontoführungsgebühren mit einem erhöhten Aufwand für die Überwachung von P-Konten. Ein P-Konto wird nur selten als kostenloses Online-Konto angeboten.

Ein Vergleich der Gebühren zeigt große Unterschiede. Oftmals sind überschuldete Verbraucher jedoch gezwungen, ihr Girokonto bei der Hausbank in ein P-Konto umzuwandeln. Nur wenige Banken bieten auch Neukunden ein P-Konto an. Ein Rechtsanspruch auf ein P-Konto besteht nicht.

Beschränkungen beim P-Konto

Banken melden die Einrichtung eines P-Kontos der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA). Dies bedeutet eine weitere Verschlechterung der persönlichen Kreditwürdigkeit.

Kredit- und EC-Karten werden eingezogen. Der P-Konto-Inhaber kann also in der Regel nur bei seiner Bank Bargeld am Geldautomaten abheben. Kontoüberziehungen sind nicht möglich. Betroffene Kunden müssen darauf achten, dass sie nicht nachhaltig über dem jeweiligen Pfändungsfreibetrag liegende Guthaben auf dem P-Konto haben.

Für den Fall, dass ein Kontoinhaber einmal nicht über den gesamten Freibetrag verfügt, wird der pfändungsfreie Restbetrag im Folgemonat zum aktuellen Freibetrag hinzugerechnet. Nur für diese Fälle ist keine Gerichtsentscheidung über die Verwendung des über dem Freibetrag liegenden Guthabens erforderlich.

Resümee

Wer sich der Einschränkungen des P-Kontos bewusst ist, kann diese Kontoart sinnvoll nutzen. Vor allem überschuldete Selbständige schätzen das Konto, da es vor Pfändungen in den gesetzten Grenzen schützt.

Sie sind damit endlich wieder in der Lage, die für das Leben unerlässlichen Überweisungen vorzunehmen. Überschuldete Verbraucher sollten jedoch eine Privatinsolvenz in Erwägung ziehen. Sie können dann ihr normales Girokonto auf Guthabenbasis weiterführen, benötigen somit kein P-Konto. Verbraucherzentralen und andere Schuldnerberatungsstellen helfen bei dieser Entscheidung.

Während der Wohlverhaltensperiode bleiben sie von Pfändungen verschont und sind hinterher schuldenfrei. Alles nach dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!