Viele Personen haben den Wunsch, eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen und sich so gegen die Risiken eines kostspieligen Streites vor Gericht zu wappnen.
Bevor jedoch konkrete Schritte unternommen werden, wäre es sehr wichtig, einen Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter durchzuführen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf das gesamte Leistungsspektrum zu achten.
Insbesondere das sogenannte Kleingedruckte, welches von den künftigen Versicherungsnehmern oft nur unzureichend gelesen wird, kann wertvolle Hinweise auf eventuelle Leistungsausschlüsse geben und damit auch vor unangenehmen Überraschungen für den Fall schützen, dass ein Rechtsstreit ansteht und die Versicherung die Kosten dafür wider Erwarten doch nicht übernimmt.
Welche Bereiche deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
Nahezu jede private Rechtsschutzversicherung besteht aus unterschiedlichen Bausteinen. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Privat-, den Berufs- und den Verkehrsrechtsschutz. Wer einen oder mehrere dieser Bausteine nicht benötigt, könnte sie bereits von vornherein ausschließen und so ganz erhebliche Kosten sparen. Wer kein eigenes Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug besitzt, kann auf den Verkehrsrechtsschutz verzichten, Rentner benötigen in den allermeisten Fällen keinen Berufsrechtsschutz mehr. Eine Ausnahme bestünde lediglich dann, wenn sie nebenher weiterhin berufstätig sein und einen oder mehrere Nebenjobs ausüben möchten.
Handelt es sich bei diesen Nebenjobs um selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten, greift der Berufsrechtsschutz in der Regel generell nicht. Hier müsste dann eine separate Rechtsschutzversicherung für Selbstständige abgeschlossen werden. Diese Vorgehensweise ist auch für alle anderen Personen bindend, die eine haupt- oder nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausüben wollen oder bereits ausüben. Der Mietrechtsschutz ist kein fester Bestandteil der privaten Rechtsschutzversicherung. Hierfür gibt es jedoch einen separaten Baustein, der bei Bedarf zusätzlich in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden kann.
Welche Kosten übernimmt eine private Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich können die Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass die private Rechtsschutzversicherung fast alle Kosten übernimmt, die bei einem Rechtsstreit in den angegebenen Bereichen anfallen. Insbesondere dann, wenn es zu einer Niederlage vor Gericht kommt, werden die Kosten für die Anwälte meist vollständig ersetzt. Auch hier kann es jedoch verschiedene Leistungsausschlüsse geben. Sie beziehen sich grundsätzlich auf solche Rechtsstreitigkeiten, die aus einer Zeit resultieren, als die Rechtsschutzversicherung noch nicht vorgelegen hat.
Auch diejenigen Personen, die genau wissen, dass in den nächsten Tagen und Wochen ein größerer Rechtsstreit ansteht und dafür schnell noch eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen, gehen meist leer aus, denn nahezu alle Versicherungen haben hier eine bestimmte Wartzeitklausel eingebaut. So möchten sie verhindern, dass es zu einer Kostenexplosion durch zahlreiche neue Rechtsfälle kommt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist auch eine Kostenübernahme für den Fall, dass der Rechtsstreit das Bau-, Familien- oder Erbrecht berührt. Alle Fragen, die das Betreuungsrecht betreffen, sind jedoch über die meisten Versicherungspolicen abgesichert.
Oftmals empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung einen gewissen Selbstbehalt zu vereinbaren. Dadurch können die Jahres- und/oder Monatsbeiträge erheblich gesenkt werden. Dieser Selbstbehalt sollte sich jedoch auf einen einmaligen Betrag pro Rechtsfall beziehen und nicht bei jedem Gang durch eine neue Instanz erneut fällig werden. Eine private Rechtsschutzversicherung bezieht sich meist nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern schließt auch seinen Ehe- oder Lebenspartner und seine Kinder mit ein. Der Rechtsschutz für die Kinder endet allerdings normalerweise an dem Punkt, wo sie berufstätig werden, einen eigenen Haushalt gründen oder die Ehe eingehen.
Welche Rechtsschutzversicherung eignet sich für Selbstständige?
Alle Personen, die weder Arbeitnehmer noch Rentner sind und statt dessen eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, können keine private Rechtsschutzversicherung abschließen, sondern müssen auf die Rechtsschutzversicherung für Unternehmer zurückgreifen. Hierfür gelten gesonderte Konditionen. Der Hauptgrund dafür ist, dass viele selbstständige und freiberuflich tätige Personen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, irgendwann einmal in einen Rechtsstreit mit einem Kunden oder einem Konkurrenten verwickelt zu werden.
Aus diesem Grunde gibt es für nahezu jede Berufsgruppe gesonderte Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen, die auf die speziellen Erfordernisse der jeweiligen Branche zugeschnitten sind. Nähere Informationen dazu erteilen die einzelnen Versicherungsgesellschaften. Wer an einer Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler interessiert ist, kann sich aber auch im Internet ausführlich informieren.