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Private Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte – Einbettzimmer, Chefarzt oder Zähne?

Für alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, lohnt es sich manchmal, über eine zusätzliche private Ergänzungsversicherung nachzudenken.

Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur solche Leistungen ersetzt, die für eine medizinische Grundversorgung unbedingt notwendig sind. Alle anderen Leistungen, die über dieses Niveau hinausgehen, müssen von den Versicherten entweder selbst getragen oder durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Bevor jedoch eine solche Versicherung abgeschlossen wird, sollte sich jeder Interessent genau informieren und bei Bedarf auch einen Vergleich im Internet durchführen. Um die Kosten für eine private Zusatzversicherung nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollten außerdem nur solche Leistungen abgesichert werden, für die ein konkreter Bedarf besteht.

Die wichtigsten privaten Zusatzversicherungen sind die ambulante und die stationäre Zusatzversicherung, die Zahnzusatzversicherung, die Brillenversicherung, die Heilpraktikerversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie werden von nahezu allen deutschen und teilweise auch von ausländischen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Ambulante und stationäre Zusatzversicherungen

Eine ambulante Zusatzversicherung gewährt in der Regel hohe Zuschüsse für Medikamente sowie für Heil- und Hilfsmittel. Dies alles geschieht auf einem Niveau, welches ansonsten nur für Privatpatienten üblich ist. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass sowohl der Leistungsumfang als auch die Kosten bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften zum Teil sehr stark schwanken.

Das Gleiche trifft auch auf die stationäre Zusaatzversicherung zu, die sowohl den Anspruch auf ein Ein- und Zweibettzimmer als auch auf eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus begründen kann. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in den Genuss einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kommen, lohnt es sich, über eine Krankenhaustagegeld- und/oder eine Krankentagegeldversicherung nachzudenken.

Wird eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen, ist die Krankentagegeldversicherung oft ein fester Bestandteil dieser Versicherung. Wann die Tagegeldzahlung ganz konkret einsetzt, kann bei Vertragsabschluss individuell vereinbart werden. Manche Versicherungen zahlen bereits nach wenigen Tagen, andere erst nach mehreren Wochen den gewünschten Tagessatz aus.

Zahnzusatzversicherung, Heilpraktikerversicherung und Brillenversicherung

Eine private Zahnzusatzversicherung ist für nahezu jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse empfehlenswert. Insbesondere im Bereich des Zahnersatzes leistet diese Versicherung, die schon für wenige Euro im Monat zu haben ist, wertvolle Unterstützung.

Sie kann entscheidend dazu beitragen, dass die Patienten nicht auf den Kosten für den Zahnersatz, für Zahnimplantate, für kieferorthopädische Behandlungen oder für Inlays sitzen bleiben.

Für Brillen und Kontaktlinsen gewähren die gesetzlichen Krankenkassen meist nur noch dann Zuschüsse, wenn eine gravierende Sehschwäche vorliegt oder wenn es sich bei dem Patienten um ein Kind oder einen Jugendlichen handelt. Andernfalls müssten diese Kosten in der Regel völlig aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Dies gilt erst Recht für eine Laser-OP zur Korrektur einer hochgradigen Kurz- oder Weitsichtigkeit.

Preise und Leistungen vergleichen lohnt sich!

Eine Brillenversicherung kann hier wertvolle Dienste leisten und bei Bedarf Zuschüsse gewähren, die nicht selten im dreistelligen Eurobereich liegen. Auch an den Kosten für eine Laser-OP könnte sich diese Versicherung ganz oder teilweise beteiligen.

Für die Freunde der Naturheilkunde und anderer alternativer Heilverfahren besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche private Heilpraktikerversicherung abzuschließen. Hierbei sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, welche Kosten die Versicherung im konkreten Einzelfall übernimmt. Manchmal ist die Kostenübernahme für naturheilkundliche Behandlungen auch an die Bedingung geknüpft, dass sie von einem anerkannten Schulmediziner durchgeführt werden.

Auslandsreisekrankenversicherung

In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und allen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, besteht auch für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, die Kosten für eine ambulante oder eine stationäre medizinisch Behandlung im Ausland ersetzt zu bekommen.

Dies gilt jedoch nicht für den Rücktransport nach Deutschland, der von den Versicherten grundsätzlich immer selbst zu bezahlen ist. Um sich hier vor den immensen Kosten zu schützen, die im Falle eines Rücktransportes auf die Versicherten zukommen, ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung unabdingbar.

In den Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, müssen auch die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort selbst bezahlt werden. Dies könnte jedoch durch den Abschluss einer geeigneten Auslandsreisekrankenversicherung verhindert werden.

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