Viele Personen stellen sich heute die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Patientenverfügung zu verfassen. Dabei dürfte insbesondere die Tatsache eine Rolle spielen, dass die Menschen immer älter werden..
Und zahlreiche Krankheiten, die noch vor wenigen Jahren beziehungsweise Jahrzehnten als unheilbar galten, heute erfolgreich behandelt werden können. Dabei kommen aber oft lebensverlängernde oder intensivmedizinischen Maßnahmen zum Einsatz, die nicht in jedem Falle die Zustimmung des Patienten finden dürften. Ist er dann nicht mehr in der Lage, selbst zu bestimmten, wie die Ärzte weiter mit ihm verfahren sollen, ist guter Rat teuer.
Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine ausführliche Beratung, wie sie etwa von den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden angeboten werden. Es handelt sich hier lediglich um einen ersten Überblick.
Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?
Eine Patientenverfügung kann von allen Personen verfasst werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befinden. Die Patientenverfügung bedarf keiner gesonderten Form, muss jedoch eigenhändig unterschrieben oder mit einem notariell beglaubtigten Kennzeichen versehen sein.
Viele Ärzte, Ärzteorganisationen oder weltanschaulich-kirchliche Vereinigungen bieten wirksame Hilfstellungen bei der Verfassung der Patientenverfügung an. Das Bundesjustizministium hat dazu eine eigene Broschüre verfasst (Hier zum Download), welche jederzeit im Internet, telefonisch oder per Post bestellt werden kann.
Die Broschüre enthält nicht nur alle Informationen rund um das Thema Patientenverfügung, sondern stellt auch verschiedene Textbausteine zur Verfügung, anhand derer es sehr leicht ist, die eigene Patientenverfügung korrekt und in ausführlicher Form zu verfassen.
Wo sollte die Patientenverfügung hinterlegt werden?
Grundsätzlich steht es dem Verfasser der Patientenverfügung frei, an welchem Ort er dieses Schriftstück aufbewahren möchte. Dabei wäre es jedoch von elementarer Bedeutung, dass die Patientenverfügung im Ernstfall sehr schnell gefunden werden kann. Existiert darüber hinaus auch noch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung, müsste die dafür zuständige Person unbedingt von dem Aufbewahrungsort der Patientenverfügung unterrichtet werden.
Nur so hätten die behandelnden Ärzte und das zuständige Krankenhaus Gelegenheit, sich bei einer ernsthaften Erkrankung direkt an die Betreuungsperson zu wenden und die Vorlage der Patientenverfügung einzufordern. Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Hausarzt hat, könnte die Patientenverfügung auch dort hinterlegen.
Welche Inhalte sollte eine Patientenverfügung haben?
Wer eine Patientenverfügung verfassen möchte, sollte sich nicht nur ernsthafte Gedanken über die medizinischen Aspekte, sondern auch über seine persönlichen Wertvorstellungen machen. Eine religiös geprägte Peson wird hier andere Maßstäbe setzen als eine Person, die bisher weitestgehend atheistisch gelebt hat. Aus diesem Grunde wäre es sehr wünschenswert, dass die religiösen oder weltanschaulichen Positionen zumindest ansatzweise in der Patientenverfügung festgehalten werden.
Außerdem sollten eindeutige Aussagen darüber getroffen werden, ob der Patient lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder nicht, ob er bestimmte Operationen oder Therapieformen ablehnt und ob er für eine Organspende zur Verfügung steht. Ist bereits eine schwere Krankheit vorhanden, dürfte sich die Patientenverfügung in erster Linie auf diejenigen Maßnahmen beziehen, die im weiteren Verlauf der Krankheit noch zu erwarten sind. Ein Arzt des Vetrauens kann hierbei sicherlich weiterhelfen.
Wie lange bleibt eine Patientenverfügung gültig?
Grundsätzlich behält eine Patientenverfügung so lange ihre Gültigkeit, bis sie von der Verfasserin oder dem Verfasser ganz oder teilweise schriftlich widerrufen worden ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass mündliche Nebenabsprachen keine Gültigkeit haben. Sie müssten nur im Beisein des Hausarztes oder des behandelnden Arztes in der Klinik erfolgen.
Für alle Personen, die bereits vor längerer Zeit ihre Patientenverfügung verfasst haben, empfiehlt es sich von Zeit zu Zeit, die Inhalte auf ihre aktuelle Gültigkeit zu überprüfen. Gar nicht so selten kommt es vor, dass sich die persönlichen Wertvorstellungen im Laufe des Lebens ändern. Hier wäre es dann dringend angeraten, die Patientenverfügung bei Bedarf entsprechend anzupassen.
Unabhängig davon, wie eine Patientenverfügung letzten Endes aussehen wird, sollte sich jede Person, die ein solches Schriftstück verfassen möchte, daürber im Klaren sein, dass die geäußerten Inhalte in jedem Falle bindend sind. Wer es zum Beispiel kategorisch abgelehnt hat, im Ernstfall an lebensverlängernde Apparaturen angeschlossen zu werden, müsste damit rechnen, dass die Ärzte auch tatsächlich so verfahren werden.