Auch bei Zahnärzten steigen die Kosten. Ein Grund für strahlendes Lachen? Wohl kaum.. Was bringt eine Versicherung für die Zähne?
Erstmals seit dem Jahre 1988 wurde die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) den veränderten Leistungen und den gestiegenen Kosten angepasst. Dies hat zu großer Verunsicherung bei den Patienten geführt.
Nur wenige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sehen jedoch, dass das Hauptproblem nicht in den Kostenerhöhungen, sondern in den seit Jahren erfolgten Leistungseinschränkungen und -streichungen durch die GKV liegt. Womit müssen Kassenpatienten bei bestimmten zahnärztlichen Leistungen rechnen? Welche Möglichkeiten bieten Zahnzusatzversicherungen?
Bonusheft und Leistungsbeispiele in der GKV
Selbst in der so genannten Regelversorgung müssen sich Kassenpatienten mit einem Festzuschuss zu bestimmten Leistungen wie Brücken, Kronen oder Prothesen begnügen. Das bedeutet, dass sie bei allen zahnärztlichen Leistungen, die im weitesten Sinne mit Zahnersatz zusammenhängen, Zuzahlungen leisten müssen.
Die Zuzahlungen können durch die lückenlose Führung eines Bonushefts reduziert werden. So steigt der Festzuschuss der GKV um 20 Prozent, wenn der Kassenpatient und mitversicherte volljährige Familienmitglieder in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal pro Jahr eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung haben vornehmen und im Bonusheft dokumentieren lassen. Bei lückenlosen Untersuchungen ab zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss auf 30 Prozent. Weitere Abstufungen oder Bonussteigerungen gibt es derzeit nicht.
Sparen mit dem Bonusheft und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen
Um die möglichen Zuzahlungen von Kassenpatienten zu bestimmten Leistungen und das Erfordernis einer angemessenen privaten Zahnzusatzversicherung besser verdeutlichen zu können, sollen zwei Extrembeispiele aus der Praxis mit aktuellen Preisen dargestellt werden, und zwar unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Bonus von 30 %.

Die Ergebnisse sind erschreckend: Ein Kassenpatient wünscht auf einem Backenzahn im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung eine Krone aus Nicht-Edelmetall. Die Gesamtkosten belaufen sich beispielsweise auf ca. 320,– Euro (Honorar Zahnarzt: 130,– Euro, Laborkosten 150,– Euro, Materialkosten 40,– Euro). Der Festzuschuss beträgt ca. 163,– Euro, der Eigenanteil des Patienten somit 157,– Euro.
Sollte er sich für eine Vollgusskrone aus goldhaltiger Legierung entscheiden, erhöht sich sein Eigenanteil um ca. 250,– Euro auf dann 407,– Euro. Benötigt er ein Gebiss und entscheidet sich für auf sechs Implantaten festsitzende Brücken, so betragen die Kosten mindestens 17.000,– Euro je Kiefer. Der Eigenanteil beziffert sich bei zwei Brücken auf insgesamt ca. 34.000,– Euro, und das bei 30 % Bonus, wobei die Preise eher weiter steigen werden.
Tipps für Zahnzusatzversicherungen
Für alle Kranken- und Lebensversicherungen gilt: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, um so günstiger ist der Beitrag. Interessenten sollten auf eine möglichst umfangreiche Leistungspalette achten. Das heißt, dass zum Beispiel für Zahnersatz und Inlays zumindest 90 % der Gebühren nach der GOZ unter Anrechnung der Leistungen nach GKV ersetzt werden sollten.
Dies gilt auch für andere implantologische Leistungen wie etwa künstliche Zahnwurzeln. Eine Zwanzigjährige zahlt für einen umfassenden Tarif bei einer großen Versicherungsgesellschaft einen Vierteljahresbeitrag von unter 10 Euro, eine Fünfzigjährige dagegen schon ca. bis zu 100 Euro. Für junge Menschen empfiehlt sich auch eine ergänzende Vorsorgeabsicherung etwa in Form der Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr.
Dass auch junge Menschen mit hohen Eigenanteilen bei Zahnersatz konfrontiert werden können, zeigen die Unfälle bei Mannschaftssportarten wie Basketball, Hockey oder Handball. In derartigen Fällen reicht eine Unfallversicherung in der Regel nicht aus, da das fragliche Leistungsmerkmal ‚Kosmetische Operationen‘ bei erforderlichem Zahnersatz oft unzureichend ist.
Weitere nützliche Hinweise
Festzuschussrechner finden sich im Internet. Man sollte den Service gerade bei Wunschleistungen nutzen, da die Festzuschüsse nur eine schmale Basisversorgung abdecken. Trotzdem gilt es, die Versicherungsbedingungen genau anzuschauen, um eventuelle Ausschlusskriterien ausfindig zu machen.
Auch ein Blick in Vergleiche etwa von Stiftung Warentest oder Finanztest kann nicht schaden, denn manche Versicherer schneiden hier deutlich unterdurchschnittlich ab. Oder aber in Bewertungsportale: Wo berichten Patienten mehr als bei anderen Gesellschaften, dass die Kostenübernahme teilweise oder komplett abgelehnt wurde?
Vor billigen Zahnbehandlungen im Ausland ist aus folgenden Gründen zu warnen: Die deutsche GKV muss den Heil- und Kostenplan des ausländischen Zahnarztes genehmigen, andernfalls Zuschüsse gefährdet sind. Eventuell ist ein separater Auslandskrankenschein erforderlich. Angesichts möglicher Nachbehandlungen können die Kosten für Reisen und Unterkunft nennenswert zu Buche schlagen.
Wichtig: Die Zahnärzte in Deutschland müssen in der Regel zwei Jahre Garantie auf Zahnersatz geben. Diese Gewährleistungspflicht ist im Ausland oft nicht so rigide geregelt.