Die Deutschen gelten als Reiseweltmeister. Doch sind sie dabei auch immer gut abgesichert, etwa im Fall von Krankheiten?
Die Ausgaben für Urlaub betrugen im Jahre 2011 ca. 60 Milliarden Euro, davon rd. 40 Milliarden Euro für Auslandsreisen. Doch wie ist die Absicherung bei Krankheit und Unfall im Urlaub? Was ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen? Wie kann man sich preiswert absichern? Fragen, denen man sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise stellen sollten.
Unzureichender Krankheitsschutz im Ausland
Generell haben gesetzlich Krankenversicherte im europäischen Ausland einen Basis-Versicherungsschutz. Manchmal weigern sich jedoch Ärzte, deutsche Touristen zu behandeln, wenn diese nicht in Vorleistung gehen. Reicht der betroffene Urlauber später die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein, erlebt er den nächsten Schock: Leistungen werden nicht anerkannt oder zumindest massiv gekürzt.
Bei Krankheit oder Unfall in außereuropäischen Ländern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt keine Behandlungskosten. Egal ob in EU-Ländern oder Ländern, mit denen die deutschen Krankenkassen Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, oder ob in anderen Ländern: Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch nicht die Kosten für den Rücktransport in die Heimat.
Ein Transfer mit dem Krankenwagen oder einem Rettungshubschrauber in ein deutsches Krankenhaus kann jedoch leicht einen fünfstelligen Euro-Betrag ausmachen. Gleiches gilt für Überführungskosten beim Todesfall. Selbst privat Krankenversicherte sollten sich deshalb über eine ausreichende zusätzliche Absicherung Gedanken machen.
Ausweg: Auslandsreise-Krankenversicherung – preiswert und umfassend
Mehr als 20 Millionen Bürger in Deutschland haben sich mit einer so genannten Auslandsreise-Krankenversicherung vor den geschilderten Kosten abgesichert. Bei einer der größten Krankenversicherungsgesellschaften kostet der Jahresbeitrag teilweise noch unter 10 Euro, zumindest für junge Menschen.
Statt einer Jahresprämie kann der Kunde auch eine taggenaue Versicherung für einen konkreten Auslandsaufenthalt abschließen. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten sich Interessenten über die Leistungen informieren.
Nützliche Tipps für Interessenten aus Deutschland…
Passiert im Auslandsurlaub ein Unfall oder bricht unverhofft eine behandlungsbedürftige Krankheit aus, gerät man als Betroffener möglicherweise in Panik. Deshalb ist eine 24-Stunden-Servicekarte mit kostenloser Rufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung wichtig. Die Karte sollte man im Urlaub stets bei sich haben.
Über diese Hotline erfährt der Kunde alles über die weitere konkrete Vorgehensweise vor Ort, wie etwa Kliniken, Abrechnungen mit Ärzten und Krankenhäusern, Versand von Medikamenten, Organisation des Rücktransports, Überführung aus dem Ausland. Die Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung sollten die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen inkl. Krankenhausunterkunft und Heilmittel vollständig und ohne Abzüge enthalten.
Dasselbe gilt für einen Rücktransport, sei es mit einem Krankenwagen oder einem Ambulanzflugzeug. Die Überführungskosten im Todesfall sollten ebenfalls zu 100 % erstattet werden. Bei Verträgen mit Jahresprämie ist ein weltweiter Versicherungsschutz von mindestens sechs Wochen ratsam.
…und aus dem Ausland.
Deutschland ist auch ein beliebtes Zielland für ausländische Touristen. Für diesen Personenkreis bieten einige Krankenversicherer Reisekrankenversicherungen für die Aufenthaltsdauer in Deutschland an. Ausländische Interessenten sollten auch auf eine möglichst umfassende Kostenerstattung achten.
Insbesondere Touristen aus Übersee, die mit den europäischen Sozialversicherungssystemen nicht vertraut sind, müssen berücksichtigen, dass eine deutsche Auslandsreise-Krankenversicherung bei ambulanten Behandlungen in der Regel lediglich die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet.
Die meisten Reisekrankenversicherungen schließen eine Leistung aus, wenn die versicherte Person nur nach Deutschland reist, um hier eine mutmaßlich bessere Behandlung als im Heimatland zu erhalten (Ausschluss ‚Behandlungstourismus‘). Private Urlaubsreisen und Geschäftsreisen sind hingegen in der Regel gedeckt. Egal welche Auslandskrankenversicherung man wählt: Die Bedingungen sollten also stets gut studiert werden, bevor man sich rein auf die günstigen Preise verlässt.
2 Antworten auf „Im Urlaub angemessen gegen Krankheit versichert?“
Interessanter Artikel. Was mir jetzt nicht ganz klar geworden ist: bezieht sich das nur auf die gesetzliche Krankenversicherung? Was ist denn in der Regel bei den privaten Kassen enthalten bezüglich Auslandsaufenthalt, oder ist das überall individuell?
Auf jeden Fall gut zu wissen, dass man sich schon mit sehr kleinen Beträgen gegen Eventualitäten im Urlaub absichern kann.
Die Frage von Jana mit der PKV würde mich auch interessieren. Weiß jemand, wie das geregelt ist? Ich bin derzeit noch in der GKV, erwäge aber einen Wechsel.