Lass uns eine Abmachung treffen: Erwähnt der Ehepartner das Thema Ehevertrag, klingt das im ersten Moment sehr unromantisch.
Manche regieren sogar mit einem Vertrauensbruch auf dieses eine Wort. Wenn man sich dennoch etwas näher mit dem Thema beschäftigt, sprechen doch einige Gründe dafür.
Die Ehe – ein Vertrag
Wenn Menschen darauf hingewiesen werden, dass sie nun einen Vertrag eingehen, dann würden manche vielleicht erst gar nicht heiraten – die Ehe ist ein Vertrag. Die beiden übernehmen ganz automatische Pflichten sowie auch Rechte. Dennoch wird die Ehe nicht als Vertrag, sondern als Bündnis für das Leben geschlossen. Würde ein Ehevertrag nicht mehr Ehevertrag heißen, sondern zum Beispiel: Trennung der Güter, welche auch bei einer eventuellen Scheidung demjenigen bleiben, der sie mitgebracht hat.
Bei diesem Satz würde wahrscheinlich jeder sagen: Ja klar, das ist seines/ihres und geht mich auch nach einer Trennung nichts an. Die Realität ist jedoch anders. Bei einer Trennung werden oft die Tatsachen verdreht, weil der eine immer noch verletzt ist, oder der eine etwas hat, was der andere haben möchte. Wer jetzt einen Ehevertrag hätte, würde sich viel Zeit, Nerven und Geld sparen.
Vertrag ist nicht gleich Vertrag
Der Ehevertrag ist kein Vertrag mit Zigtausend Klauseln und Paragrafen – er kann individuell angefertigt werden. Das Paar entscheidet, was darin stehen soll und was nicht. Die Gültigkeit der Klauseln sollte jedoch mit einem Fachmann/-frau geklärt werden, denn manches kann nach allgemeiner Rechtsauffassung unzulässig und damit nichtig sein.
Es käme einer Abmachung eigentlich näher, anstelle dem Wort Vertrag. Im Normalfall heiratet man und alles was in der Ehe angeschafft wird gehört beiden. Da man den Wohnzimmerschrank aber nicht auseinandersägen (soll) kann, muss das bei einer Scheidung geregelt werden. Die fairsten Aussichten haben Paare zu einer Zeit in der sie sich verstehen und ohne Streit auskommen. Denn ist es erst mal zu spät – zeigen beide Parteien ihre Krallen.
Der Ehevertrag dient also dafür das Mitgebrachte auch wieder vollständig mitnehmen zu dürfen und das angeschaffte fair zu teilen. Was darin jedoch genau steht, bleibt den Parteien überlassen. Der Notar kann seine Vorschläge zwar einbringen aber letztendlich entscheidet das Paar. Auf diese Art entstehen Punkte wie: Ein eventuell mögliches Erbe wird geteilt/nicht geteilt oder der Zugewinn wird zur Hälfte/Viertel – aufgeteilt/nicht aufgeteilt.
Ehevertrag für Unternehmer?
Unternehmer sichern sich teilweise ebenfalls damit ab, dass im Falle einer Scheidung nur die/der Frau/Mann weg ist und die Firma im Eigentum bleibt. Unterhaltsfragen können mittels eines Ehevertrages vorab geklärt werden. In diesem kann sich das Paar festlegen, wer wann wie viel Unterhalt bekommt und über welchen Zeitraum. Ebenfalls können Kinder mit im Ehevertrag stehen. Zum Beispiel: Wenn Kinder vorhanden sind, dann dürfen diese ihren Vater jedes Wochenende besuchen. Oder das Besuchsrecht für die Kinder besteht da und da.
So ist der Ehevertrag gültig
Wie ein Testament auch muss der Ehevertrag bei einem Notar gemacht werden. Erst mit seiner Beglaubigung tritt der Vertrag im Falle einer Scheidung wirksam in Kraft. Ob das Paar den Ehevertrag vor der Ehe, oder während der Ehe macht, bleibt ebenfalls den Eheleuten überlassen. Sollten sich darüber hinaus in der Ehe andere Aspekte ergeben, können diese jederzeit im Ehevertrag geändert werden.
Aber Vorsicht!
Wie jeder Vertrag kann auch der Ehevertrag angefochten werden. Sollte dieser dem Gericht als unfair erscheinen, verliert der Ehevertrag seine Wirksamkeit und der Begünstigte steht oft nicht mehr so begünstigt da. Eine Ehe gehen Paare ein, wenn eine Vertrauensbasis besteht und man sich sicher ist, dass man sein Leben lang nur mit dieser einen Person zusammen sein möchte.
Die Vorteile eines Ehevertrags
Alle materiellen Sachen können fair und ohne Streitigkeiten aufgeteilt werden. Jeglicher Zugewinn kann festgelegt werden sowie Lebensversicherungen, Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen von der Ehe ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kommt man an einer guten Fach-Beratung nicht vorbei. Im Ehevertrag steht nur, was beide Parteien möchten, doch das ganz genau bis ins letzte Detail. Und er muss von beiden Parteien abgesegnet sowie unterzeichnet werden. Soll er auch im Streitfall seine volle Gültigkeit für beide Parteien besitzen, sollte man bei der Erstellung einen geeigneten Fachanwalt hinzuziehen. Nur so ist man bestmöglich vor unliebsamen Überraschungen geschützt, selbst wenn es keine 100 Prozent Absicherung geben kann.
4 Antworten auf „Ehevertrag, Gütertrennung & Co.: Keineswegs unromantisch“
Ein sehr interessanter Beitrag. Ich finde einen Ehevertrag sehr wichtig. Bei vielen ist dieses Thema ja sehr negativ vorbelastet. was manch einer vergisst: in einem Ehevertrag lassen sich auch die Unterhaltsansprüche für später hinzukommende Kinder ändern. Denn nach neuem Gesetz ist der Vater nicht mehr allzulange für die Unterhaltszahlung nach Scheidung zuständig. Nach altem Recht war es immerhin bis zur Vollendung des 8.ten Lebensjahres. Ich kenne viele, die sich zudem für eine sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft entschieden haben. In jedem Fall empfehle ich den Abschluss eines Ehevertrages.
Nur weil man verliebt ist, sollte man nicht naiv sein. Leider sehen das viele Frauen anders. Sobald ich nur erwähne, dass ich ein Sympathisant des Ehevertrages bin, entbrennt eine heiße Diskussion um das Thema, wenn sie nicht sofort ihre Sachen packt. Wie im Artikel erwähnt soll es ja nicht darum gehen einen der Partner im Falle der Scheidung zu benachteiligen, sondern darum alles abzuklären und abzusichern bevor zu emotional gestritten wird und ein teurer Anwalt eingeschaltet werden muss. Ich habe den Artikel direkt mal an meine (männlichen) Freunde als Argumentationshilfe weitergeleitet
Wer keinen Ehevertrag macht ist selber Schuld. Natürlich ist es bei dem ein oder anderen in der Kommunikation etwas schwierig. Es ist ja auch nicht gerade einfach mit der Liebe. Häufig wird unterstellt das man den Partner nicht liebt oder es werden andere ähnliche Argumente vorgebracht. Davon sollte man sich aber nicht beeindrucken lassen und auf jeden Fall einen Ehevertrag abschliessen. Wer weiss schon was in der Zukunft passiert.
Eheverträge sind definitiv sinnvoll, nicht nur wenn man sich nach einer Trennung nicht mehr versteht erleichtert dieser Vertrag vieles, sondern auch um sich viel Zeit und auch Anwaltskosten zu sparen. Für beide Seiten kann so vorab geklärt werden was nach einer Trennung passiert. In der heutigen Zeit wo sich so viele Paare trennen ist es auf jedem Fall sinnvoll. Man muss ja nicht alles im Detail klären aber wenn es um Themen wie Gütertrennung oder Unterhalt geht finde ich es schon wichtig, alleine schon um Altersarmut etc. zu vermeiden. Wenn man ein Unternehmen hat sollte ein solcher Vertrag selbstverständlich sein. Man hat ja auch eine Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern.