Obwohl es sich bei der Hausratversicherung um keine Pflichtversicherung handelt, zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt..
Dieser Tatsache Rechnung tragend, wird die Hausratversicherung von nahezu allen deutschen oder ausländischen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie kann entweder einzeln oder in Kombination mit einer Haftpflicht- und/oder einer Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Da sich die Angebote jedoch zum Teil ganz erheblich voneinander unterscheiden, empfiehlt es sich grundsätzlich immer, vor dem Abschluss einer Hausratversicherung einen Vergleich der einzelnen Anbieter und der einzelnen Tarife duchzuführen.
Einmal vergleichen reicht meist nicht aus
Dieser Vergleich sollte von Zeit zu Zeit wiederholt werden, denn auch dann, wenn ein Kunde mit seiner Hausratversicherung vollständig zufrieden ist, könnte es passieren, dass es zwischenzeitlich bessere oder preiswertere Angebote gibt und es sich durchaus lohnt, über einen Wechsel nachzudenken. Dabei sollten jedoch immer die Kündigungsfristen der alten Hausratversicherung beachtet werden. Sie können dem Versicherungsvertrag entnommen werden.
Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung in der Regel alle Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm entstanden sind. Sie erstreckt sich auf nahezu alle Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Unglückes in der Wohnung oder in dem Haus des Versicherungsnehmers befinden. Bei unterschiedlichen Tarifen werden jedoch einzelne Bestandteile und Risiken nicht mit versichert, oder nur bis zu einer begrenzten Summe, von daher gilt es jedes Angebot und auch das Kleingedruckte gut zu studieren.
Bis zu einem gewissen Umfange schließt dies meist auch Wertsachen und Bargeld sowie Werkzeuge und Computer mit ein, die nicht ausschließlich beruflich genutzt werden. Bei Bedarf können die Leistungen der Hausratversicherung auch noch um zusätzliche Punkte erweitert werden. Hierbei wären in erster Linie die Überspannungsschäden durch Blitze und die Absicherung von Fahrrädern zu nennen.
Im Schadensfall schnell reagieren
Sobald ein Schaden entstanden ist, muss er unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherungsgesellschaften verfügen dafür über eine spezielle Hotline, die rund um die Uhr unter einer einheitlichen Servicenummer erreichbar ist. Sofern die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist, ersetzt sie normalerweise den Neuwert und nicht den aktuellen Gebrauchtswert (Zeitwert) der beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstände.
Bei Bargeld oder anderen wertvollen Gegenständen gibt es bestimmte Obergrenzen. Diese liegen im zum Beispiel oft bei 1000 Euro für Bargeld, bei 2500 Euro für Urkunden und bei 20000 Euro für Briefmarken, Schmuck, Gold oder Platin. Wenn sich diese Gegenstände in einem Tresor befinden, könnte die Schadensersatzleistung durchaus noch erweitert werden.
Der Geltungsbereich der Hausratversicherung erstreckt sich auch auf anliegende oder naheliegende Grundstücke sowie auf Terrassen, Balkone oder Loggien. All die in diesem Beitrag gemachten Angaben sollten jedoch immer noch einmal bei der Versicherung der Wahl überprüft und hinterfragt sowie ggf. schriftlich fixiert werden.
Die Versicherung zahlt nicht immer
Selbst wenn das gesamte Leistungsspektrum der Hausratversicherungen sehr umfangreich ist, gibt es doch bestimmte Faktoren, die eine Leistungsgewährung von vornherein ausschließen. Hierzu zählen zum Beispiel alle Schäden, die der Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeiführt.
Auch wenn eine Person, die in dem Haushalt des Versicherungsnehmers wohnt, vorsätzlich einbricht und dabei bestimmte Gegenstände stiehlt, muss die Hausratversicherung nicht zahlen.
Das Gleiche gilt in der Regel für alle Schäden, die durch Kriegsereignisse, Naturkatastrophen, Kernenergie oder stehendes Grund- und Planschwasser verursacht werden. Wurden die Türen und/oder die Fenster nicht ordnungsgemäß geschlossen und dringend infolge dessen Schnee oder Regen in die Wohnung ein, geht der Versicherungsnehmer ebenfalls leer aus.