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Die gemeinsame Bankenaufsicht in der EU: Wirksamer Schutz oder doch nur „Luftnummer“?

Vor kurzem einigten sich die Finanzminister der Europäischen Union nach langen Verhandlungen doch dafür, dass es eine gemeinsame Bankenaufsicht geben soll. Welche Chancen und Risiken birgt diese Entscheidung?

So wird Europa nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich enger miteinander verzahnt. Das haben die Regierungen miteinander ausgehandelt. Nur, wie alles genau aussehen soll, das ist noch nicht ganz klar – und vor allen Dingen, welche Folgen es für die steuerzahlenden Bürger haben wird. Denn egal nach welchen Regeln notleidende Banken entweder gestützt oder abgewickelt werden sollen, irgend jemand muss das Ganze ja bezahlen.

Kontrollverlust wird befürchtet

Wenn es Aufseher über die einzelnen nationalen Banken geben soll, dann müssen diese von den oftmals vielgescholtenen Banken selbst die entsprechenden Daten haben. Genauso wie über das Umfeld, in dem die Banken agieren und beispielsweise Kredite vergeben. Gerade dann, wenn Finanzinstitute über die Grenzen der Länder hinweg agieren, darf die Aufsicht nicht an der politischen Demarkationslinie enden.

Darüber sind sich alle Beteiligten zwar im Grundsatz einig, nur über die Detailfragen wird noch verhandelt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll die Aufsicht an die Europäische Zentralbank übertragen werden – und alle beteiligten Länder geben in irgendeiner Form einen Teil ihrer eigenen Kontrolle dorthin ab.

Frankreich zum Beispiel möchte, dass die gemeinsame Bankenaufsicht alle 6000 Banken im Euro-Raum kontrollieren soll. Aber Deutschland dagegen wendet ein, dass die Volksbanken und Sparkassen, die ohnehin nicht im internationalen Bereich arbeiten würden, weiterhin unter der Aufsicht der nationalen Behörde stehen könnten, in diesem Falle der Bafin.

Europäische Zentralbank im Konflikt

Wenn die gemeinsame Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt werden soll, dann hat diese einen Spagat zu leisten. Denn sie ist eigentlich für die Geldpolitik des Euro-Raumes zuständig. Sie soll dafür sorgen, dass zum Beispiel die Preise moderat und nicht zu schnell steigen. Wenn die europäische Zentralbank dagegen noch zusätzlich als Aufsichtsbehörde fungieren soll, kann es zu einem Konflikt kommen, denn sie soll nicht in erster Linie notleidende Banken oder gar Staaten stützen.

In Deutschland scheiterte sogar vor ein paar Jahren der Versuch, bei der Bundesbank die Bankenaufsicht anzugliedern. Die Unabhängigkeit der Notenbank blieb erhalten und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble war einer derjenigen, der auch in Brüssel die Trennung zwischen der Geldpolitik und Bankenaufsicht fordert.

Wenn die Kunden einer Bank erst einmal Zweifel daran haben, und sich nicht sicher sind, ob ihr angelegtes Geld dort noch sicher ist, dann ziehen sie dieses ab und legen es woanders an. Je nachdem, wie viele Kunden das tun, läuft die Bank Gefahr, dass sie zahlungsunfähig wird. Deswegen haben die Industrieländer schon seit langem Sicherungsfonds etabliert, mit denen verhindert werden soll, dass die Einlagen der Sparer verloren gehen, auch dann, wenn die Bank wirklich pleite geht.

In den Peripheriestaaten jedoch sank das Vertrauen der Kunden so sehr, dass sie einen „Bankrun“ auslösten, weil sie ihre Einlagen abzogen. Deswegen überlegten die Politiker sogar, dass die nationalen Sicherungssysteme für die Bankeneinlagen in einem großen Topf miteinander verschmolzen werden sollten.

Frisches Kapital direkt für die Banken?

Aber der Präsident der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, dementierte diese Pläne. Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung sei nicht notwendig. Dafür sollten lieber überall die gleichen Regeln eingeführt werden, damit das Geld der Sparer überall gleich sicher sei. Wenn es die gemeinsame Bankenaufsicht erst einmal gibt, dann soll es möglich sein, notleidende Banken zu stützen oder so abzuwickeln, dass nicht das gesamte Finanzsystem davon betroffen wird. Als Instrument zur Hilfe wird der Euro-Rettungsfonds als dauerhafte Einrichtung angesehen.

Wenn die gemeinsame Bankenaufsicht arbeitet, dann kann möglicherweise nicht nur den Staaten, sondern auch den betroffenen Banken selbst direkt Kapital überwiesen werden. Allerdings bekommen Staaten nur dann Unterstützung, wenn sie ihre Ausgaben überprüfen und ein Reformprogramm beginnen. Reformen solle es auch für die betroffenen Banken geben, schon allein deswegen, damit sich die Staaten nicht aus den Reformen herausschleichen können, indem sie Hilfe für ihre notleidenden Banken anfordern, welche ihrerseits die Staaten finanzieren.

Eine Antwort auf „Die gemeinsame Bankenaufsicht in der EU: Wirksamer Schutz oder doch nur „Luftnummer“?“

Die Frage ist doch, ist so eine gemeinsame Bankenaufsicht a) Nötig und b) über langfristig sinnvoll umsetzbar? Ich mein allein die verschiedenen Regelungen und Gesetze in den Ländern machen das grundprinzip schon schwer, wenn dann aber Land a Land b vorschreiben will was wann passiert … könnte schwer sein

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