Berliner Urteil: Kredit für Schrottimmobilie kann ungültig sein

Der Fall ging durch die Presse: Einem Ehepaar wurde in Berlin eine “schrottreife” Eigentumswohnung für ein Vielfaches des Verkehrswerts angedreht.

Wie die “Berliner Zeitung” nun in einem aktuellen Bericht schreibt, kann dies durchaus auch Auswirkungen auf die finanzierende Bank – in diesem speziellen Fall die Deutsche Kreditbank AG – haben.

Verkauf war “sittenwidrig”

Das Berliner Landgericht habe demnach entschieden, dass der Kaufvertrag für die Schrottimmobilie “sittenwidrig” und daher “nichtig” sei. Besonders spannend: Das Gleiche gelte zudem für die abgeschlossene Finanzierung bei der Deutschen Kreditbank. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und wird höchstwahrscheinlich die nächsten Instanzen beschäftigen, dennoch dürfte es sich dabei um einen Warnschuss für Finanzinstitute aller Art handeln.

Wer schon einmal selbst einen Antrag auf Finanzierung einer Immobilie gestellt hat, der wird sich zwar fragen, wie sowohl die Käufer als auch die finanzierende Bank auf einen derart dreisten Betrug hereinfallen konnten, muss doch normalerweise der Verkehrswert einer Immobilie penibel nachgewiesen werden, notfalls mit Hilfe eines Gutachtens.

Haftet auch die Bank?

Auch bleibt unklar, warum sich die neuen Besitzer in Spe – bei einer Summe von fast einer viertel Million Euro wohlbemerkt – anscheinend kaum für eine nähere Betrachtung des zuständigen Objekts eingesetzt hatten, aber zumindest bei den Experten der Hausbank hätten wohl die “Alarmglocken” läuten müssen.

Unabhängig davon, wie hier das Urteil letztendlich ausfallen wird: Man kann wohl nicht vorsichtig genug sein beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie, gerade wenn man selbst wenig Ahnung von der Materie hat, oder diese gar als Altersvorsorge dienen soll. Selbst angeblich “unabhängigen” Beratern sollte man in diesem Fall niemals voll vertrauen.

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Kommentare

  1. Aydin meint:

    Genau die richtige Entscheidung. Hier sollte auch die Bank haften und zur Verantwortung gezogen werden.

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